56 km nordöstlich von Heilbronn. Vor der Bildung des Landes Baden-Württemberg war es die nördlichste Stadt Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Tauber-Kreis
Einwohner
24.247 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97980
Vorwahlen
07931, 07930, 07932, 07937, 07938
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erlenbach, Neuhaus, Erlenbach, Neuhaus
Gemeinde Bad Mergentheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 25.01.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für das Feuerwehrhaus in Bad Mergentheim – Stuppach aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit festzulegen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf